Email versenden an T-online.de, AOL, GMX :((

Irgendwelche Probleme mit XAMPP für Windows? Dann ist hier genau der richtige Ort um nachzufragen.

Email versenden an T-online.de, AOL, GMX :((

Postby dma1609 » 14. February 2004 13:37

ich habe leider das gleiche prob.

in der php.ini steht alles richtig drin....
trotzdem kann ich keine Email an diese Adressen senden ...

gibt´s irgendwas ... was ich vielleicht vergessen haben sollte ...

das ganze läuft unter Xampp (Win) mit mercury !!! :(
wissen ist macht .....
nix wissen macht nix....

MfG. Matijas
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Postby Wiedmann » 14. February 2004 13:55

jein. Dein Mercury stellt die Mails wahrschein anhand des MX-Eintrages direkt dem Ziel-SMTP zu. Die Server von denen nehmen aber sowas von Dial-Up Zugängen nicht an.

Trag im Mercury als Smarthost den Relay-Server vo deinem Provider ein und es sollte gehen,
Last edited by Wiedmann on 14. February 2004 16:36, edited 1 time in total.
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Postby nemesis » 14. February 2004 15:27

Kauf dir die Aktuelle ix (vom heise Verlag) und Verklag die Anbieter.
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Postby DJ DHG » 14. February 2004 15:36

nemesis wrote:Kauf dir die Aktuelle ix (vom heise Verlag) und Verklag die Anbieter.


ich verklage lieber dich nemesis :wink: , weil ich keine IX habe und sie mir auch nicht
kaufen werde.

aber ich will möchte trozdem wissen was du damit meinst.

mfg DJ DHG
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Postby nemesis » 14. February 2004 18:15

ix 3/04 Seite 98/99 Report/Recht
Zitat: "Denn § 206 Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) verbietet es Inhabern oder Beschäftigten eines Unternehmens, das geschäftsmäßig Post oder Telekommunikationsdienste erbringt, unbefugt eine dem "Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung zu unterdrücken". Die Vorschrift sieht bei einem Verstoß eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Sinn und Zweck der Regelung ist der Schutz des Post- und Fernmeldegeheimnisses vor eigenmächtigen Eingriffen durch das mit der Vermittlung der Kommunikationsvorgänge beauftragte Unternehmen.
Insofern gilt für E-Mail-Verantwortliche keine andere Regelung als zum Beispiel für einen Postboten, der eigenmächtig Werbesendungen aussortiert und entsorgt."

Der Artikel dreht sich um Spammails, und das automatische Aussortieren der Provider.
Die Blacklist für dynip-Zugänge ist von daher gegen deutsches Recht, solange der Empfänger (z.B. Inhalber einer @t-online Mailadresse) nicht ausdrücklich der automatischen Löschung bestimmter Mails zustimmt, oder es irgendwo in den AGB's vermerkt ist.
Bzw. es sollte dem Nutzer angeboten werden, die Filtersystem einzustellen für den eigenen Account.
Beides macht die Telekom meines Wissens nach nicht.

Der/die Admins müssten mit oben angegeben Strafen rechnen. Also wer klagen will, ruhig zu ;)

Die Telekom hat die Filter eh nur eingesetzt, dass man auf ihren Kostenpflichtigen SMTP-Relay Server angewießen ist.
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