by pir187 » 04. February 2004 07:58
servus,
ich habe gerade von dieser patentierung/namenssicherung gelesen, das ist natürlich harter tobak. dazu habe ich folgende aussage im heise-forum gefunden. vielleicht hilft sie ja bei der bestimmung der strategie?! vorher muß ich noch sagen, daß ich mir jetzt nicht alle 5 seiten des threads durchgelesen habe, wenn also jemand schon soetwas ähnliches gepostet hat, doppelt hält vielleicht besser? also nun...
"... war natürlich auch beim Patentanwalt war und die Sache habe klären
lassen, hier die Aussage des Patentanwaltes: Wenn ich nachweisen
kann, daß ich die Marke seit längerem benutze, ist die zeitlich
darauf folgende Markenanmeldung eines Fremden null und nichtig.
Während der ersten 6 Monate der fremden Markenanmeldung genügt wohl
eine Mitteilung an das Patentamt. Danach kann man gerichtlich die
Unwirksamkeit der Marke erwirken. In jedem Fall rate ich,
schnellstens einen Patentanwalt einzubeziehen, ich mußte damals etwa
100 Euro für ein klärendes Gespräch, 500 Euro für die (deutsche)
Markenanmeldung sowie 200 Euro für die Recherche, das BGMNwin mit
keiner Marke kollidiert, aufwenden. Letzteres rate ich jedem zu tun,
der eine Software unter einem bestimmten Namen vertreibt. Wie
erläutert, erlangt eine Marke bereits durch ihre Verwendung Rechte,
die stärker sein können als ein eingetragenes Markenzeichen..."
diese aussage stammt von einem user, der ebenfalls probleme mit seiner marke hatte, es treten viele parallelen zu "unserem" fall auf.
wenn es hart auf hart kommt, bin ich mit 10€ dabei!
mfg, pir187