kann drücken der F5 Taste betrieb einer Seite stören?

Alles, was den Apache betrifft, kann hier besprochen werden.

kann drücken der F5 Taste betrieb einer Seite stören?

Postby til » 26. September 2006 10:33

Hallo,

habe mich vor kurzem auf einer Stadtprotalseite registriert und herausgefunden das man durch das drücken der F5-Taste seinen eigenen Profilzähler erhöhen kann.
Dumm programmiert habe ich mir gedacht und hab die F5 Taste eingeklemmt.
Nun will mir der Betreiber mit einer Anzeige an den Hals wenn ich nicht in den nächsten 2 Tagen 300 Euro zahle, da ich den bundesweiten betrieb der Seite gestört hätte (er spricht von mehr als 60 000 aufrufen), und es musste zu den Hauseigenen Administratoren noch einer von außerhalb kommen um das Problem zu beheben.

Ist es nicht fahrlässig einen ungeschützten Apacheserver laufen zu lassen? Ist es möglich in einer Zeit von vielleicht 30 min so viele aufrufe mit dem Internetexplorer zu generieren?

Er spricht von einem dos angriff. Gibt es einen unterschied zwischen einem dos angriff und dem anhaltenden drücken der F5 taste?

Hoffe auf schnelle antwort, da ich bald überlegen muss ob ich die 300 euro wirklich zahle, oder mit diesem scheiß vor Gericht gehen will.
til
 
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Postby Thovan » 26. September 2006 11:04

DOS steht für Denial Of Service, also die permanente Anfrage einen bestimmten Dienst (in diesem Falle das liefern der entsprechenden Datei durch den Server) zu nutzen ohne dass das Ergebnis weiter bearbeitet wird - sondern dass sofort der Dienst wieder benutzt wird.

In Deinem Falle würde ich also von einer DOS-Attacke reden, da durch das Festklemmen der Taste dein browser permanent Anfragen an den Server gestellt hat, deren Antworten aber nie verarbeitet sondern sofort eine neue Anfrage gestellt hat.

Für mich als Normalbürger ohne tiefgreifende juristische Kenntnis klingt das recht eindeutig und ich persönlich würde es mir bei den heutigen Anwaltshonoraren und den im Vergleich dazu geringen Kosten von 300 Euro überlegen, ob ich einen Anwalt konsultieren würde oder mich einfach einsichtig zeige und zahle. Die Kosten dürften - sofern Du keine Rechtsschutzversicherung mit geringem Eigenanteil hast - ziemlich die gleichen sein, aber Du dürftest Dir viel Lauferei ersparen.

Allerdings bin ich, wie gesagt kein Jurist und was ich geschrieben habe ist meine persönliche Meinung, die mangels entsprechender Ausbildung auch nicht rechtlich fundiert ist.

Wenn Du nicht bereit bist, die genannten Kosten zu übernehmen, dann solltest Du in dieser Problematik wirklich einen Anwalt konsultieren.


Dem Seitenbetreiber Fahrlässigkeit nachzuweisen dürfte auch nciht sehr leicht sein, denn erstens wird er nicht fahrlässig gehandelt habe und zweitens hast Du Dir eine vermeintliche Lücke in seiner Software zu nutze gemacht.
Dann wäre ja jeder PC-Besitzer der keinerlei Firewall nutzt oder der trotz eingesetzter Firewall von einem "freundlichen Zeitgenossen gehackt" wird auch fahrlässig und der Cyber-Einbrecher ja nur ein unschuldiges Opfer der Fahrlässigkeit des anderen.
Thovan
 
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