mmw wrote:@ Alrea: Ich weiß nicht, was jetzt von wem falsch verstanden wurde,
Im Zweifel hast Du die deutsche Gesetzeslage falsch verstanden. Es ist OHNE WENN UND ABER nicht erlaubt, FIlme, Musik etc. (mediale Inhalte) ohne explizite Zustimmung des Urhebers online zu stellen. Das hat nichts damit zu tun, den Zugriff auf bestimmte Personengruppen zu beschränken, in dem man ein Passwort o.ä. verlangt. Es ist verboten, Punkt. Und das kann ich guten Gewissens nicht unterstützen.
Es ist ein öffentlicher Server. Das ist genauso verboten wie beispielsweise die ganzen IPTV Anbieter, die seit geraumer Zeit aus dem Boden sprießen. Die sind auch alle Passwort geschützt, aber die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und die Rechte dazu erwirbt man NICHT, in dem man den Film kauft.
Ich bezweifle allerdings auch, dass die Filme alle gekauft sind. Das wäre ja der totale Irrsinn, da bist Du ja im mittleren 5- bis 6-stelligen Eurobereich, das rechnet sich ja gar nicht. Ein Netflix Abo kostet gar nichts dagegen.
P.S.: Auch der Tatort darf selbstverständlich nicht einfach von Dritten gestreamed werden, die öffentlich rechtlichen Sender besitzen die Urheberrechte. Nur die Tatsache, dass man den Tatort "aufnehmen" kann, bedeutet keinesfalls, dass man ihn selbst als Stream anbieten kann. Im Gegenteil, die Sender haben selbst für die eigenen Mediatheken nicht jeden Tatort freigegeben. Das können die frei entscheiden.
mmw wrote:Also wenn möglich bitte auf meine ursprüngliche Fragestellung zurückkommen.
Dann nenne doch die Domain und den Betreiber, unter der die Videos angeboten werden und wir stellen eine Anfrage an die Sender und an die Produktionsstudios, ob sie die Filme für diesen Dienst freigegeben haben und wenn ja, dann helfe ich Dir bei der Einrichtung. Das ist doch die optimale Lösung.