Nobbie wrote:In Sachen DSGVO: Gedanken machen müssen sich nur gewerbliche Anbieter, die Kundendaten verarbeiten. Die Reiseseite von Hans Wurst muss nicht verschlüsselt werden und benötigt auch keine gesonderten Hinweise auf die Verarbeitung von Kundendaten.
Das wiederum halte ich für einen sehr gefährlichen Tipp der teuer werden kann. Die DSGVO richtet sich an alle, die personenbezogene Daten sammeln, übermitteln und/oder verarbeiten. Es gibt gewisse Ein- und Ausschlüsse in der DSGVO die sich an Gewerbetreibende oder Privatpersonen richten, doch der Gesamtkontext ist darauf nicht beschränkt.
In Art.2 ist genau beschrieben, wann die DSGVO gilt und wann nicht.
Ich sehe hier höchstens einen Ausschluss in Art.2 (2) c) der deinen Angaben halbwegs entspricht. Dieser ist aber nach meinem Befinden lediglich für Webseiten geeignet, die keinerlei Benutzerinteraktion mit fremden Webseitenbesuchern zulassen, also kein Kontaktformular, Kommentierungsfunktion etc besitzen, keine Google- der Facebookdienste nutzen, ...
Und selbst dann stellt sich die Frage der personenbezogenen Daten aus den Serverlogs.
https://dsgvo-gesetz.de/art-2-dsgvo/